Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg


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Das Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg

unter der Leitung des ehemaligen Forschungsdirektors der Universität


Grundlage dieser Darstellung ist die Klage D-98-01543 des IGZ.


Zur Begründung der Klage:


- Hinsichtlich der Höhe der Miete wurde keine Übereinstimmung erzielt.


- Es gibt keinen unterschriebenen Mietvertrag. Die Mietzahlung von 1000,- DM pro Monat durch ICS wurde durch die Geschäftsführung des IGZ langjährig akzeptiert.


- Die Mietsenkung auf symbolisch 1,- DM seit Juni 1998 wurde zwingend erforderlich und begründet.


- Die Forderung nach Räumung wird zurückgewiesen.


Begründung:


Der Geschäftsführer der Beklagten (Dr. Roscher) trat 1984 in das Institut für Neurobiologie und Hirnforschung (INH) ein und wurde als Gast im Institut für Physiologie als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Psychophysiologie tätig.

Die erste Aufgabe, die vor den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe stand war der Aufbau des psychophysiologischen Labors im Institut für Physiologie unter der Leitung des dortigen Institutsdirektors und Arbeitsgruppenleiters R.. Die anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Arbeitsgruppe, ausschließlich Absolventen, beteiligten sich nur sporadisch und zogen sich schrittweise aus der Arbeit des Aufbaus des Labors vollständig heraus.

Der Institutsdirektor R. gab für Dr. Roscher die Zusage und Zielstellung für die Herstellung eines funktionsfähigen Labors:

- Gehaltserhöhung,

- NSW-Reisekader,

- Leiter eines der neu eingerichteten Labors mit Einzug in das INH.


Ende 1986 wurden die ersten Experimente möglich.


Durch Dr. Roscher wurde zuerst das persönliche Gespräch gesucht und nach erfolglosem Ausgang offene Kritik an der Arbeit der Absolventen geäußert. Er konnte damals nicht im geringsten ahnen, dass mit dieser Kritik an der Arbeitshaltung an den Grundfesten der Arbeitshaltung im Institut für Physiologie gerührt wurde.

Ab 1987 begann eine Hexenjagd, die heute als Mobbing bezeichnet wird.


Diese Vorgänge sind in den Gerichtsakten:


- Ca(2) 733/91 (N).

- 3Sa 147/91 bzw. 7Ca 46/91

- 8Ca 96 / 90 mit den Bildern des funktionsfähigen und zerstörten Labors

- 8 Ca 449 / 93


ausreichend dargestellt. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist als Anlage 1.1 beigefügt. Es ist das Verdienst des damaligen Richters, der in unglaublicher Mühe Zusammenhänge aus den Darstellungen der streitenden Parteien, insbesondere über das Verhalten des damaligen, nach der Wende 1990 neuen Institutsdirektors Redmann herausgearbeitet hat, die in dieser Klarheit auch für Dr. Roscher neu waren.


Wenn sich zwei Parteien streiten, haben erfahrungsgemäß beide eine Schuld. Hier steht jedoch eindeutig die Frage nach der Verantwortung. Die Verhaltensweisen der drei Institutsdirektoren R., Brattström, Redmann des Institutes für Physiologie gehen aus dem Urteil ( Anlage 1.1) sowie den Einschätzungen ( Anlage A2.1 bis A2.6) hervor.


Während der als Nachfolger eingesetzte Institutsdirektor Prof. Axel Brattström (die Namen der Personen wurden am 23. 5. 2019 durch Klarnamen ersetzt Die Kunst der Selbstverteidigung) die Entwicklung beständig unterstützt hat, ohne jedoch die Probleme konsequent zu lösen, wechselt das Verhalten von Institutsdirektor R. von Unterstützung (1984 – 1986) bis zur Kündigung 1988 und vernichtenden Beurteilung 1991.


Leider ist Prof. Axel Brattström nach langem Kampf 2018 an Leberkrebs verstorben. Er hat einen wesentlichen Beitrag zu meiner Arbeit geleistet. Er hat 1998-1899 meine Weiterarbeit in diesem interessanten Gebiet ermöglicht und unterstützt und auch die Firmengründung der ICS Dr. G. Roscher GmbH aktiv unterstützt.


Sein Beitrag an der Promotion B:


G. Roscher: Rechnerunterstützte Arbeit - Neugestaltung von Informationsprozessen mit qualitativem Erkenntnisgewinn, dargestellt an Beispielen der technischen Produktionsvorbereitung bzw. der Durchführung psychophysiologischer Untersuchungen. Dissertation (B), Magdeburg, 30. 9. 1989.


war außerordentlich groß. Diese Arbeit beinhaltet nicht nur mein Wissen als Mathematiker, Ingenieur und Informatiker sondern auch Sein Wissen als Mediziner und Physiologe. Auch der Titel der Arbeit wurde durch ihn gestaltet und zeigt die Weitsichtigkeit der dort entwickelten Gedanken für unsere Gesellschaftliche Entwicklung.


Ich widme diese Arbeit meinem Freund Axel!


Das Verhalten des damaligen neuen Institutsdirektors Redmann wird nirgends direkt sichtbar und dokumentiert. Es wird aus dem Urteil ( Anlage 1.1) erkennbar. Heute ist bekannt, daß Redmann 1987 als damaliges Mitglied der Institutsleitung und stellvertretender Institutsdirektor den ”Schwur” abgelegt haben soll: ”Ich schmeiße den Roscher raus”(Hörensagen!). Nach der jetzigen Kenntnis führte genau dieses Verhalten dazu, daß sich auch die Haltung von Institutsdirektor R. und vieler Institutsangehöriger grundsätzlich änderte und die Hexenjagd begann.


Im Früjahr 1988 erfolgte die 1. Kündigung. Dr. Roscher sei kein ”förderungswürdiger” Kader und sein Verhalten würde den ”Arbeitsfrieden” stören. Redmann hatte seinen Schwur eingelöst! Dr. Roscher wurde nicht nur aus dem Institut für Physiologie durch Aufhebung des Delegierungsvertrages sondern auch aus dem INH rausgeschmissen.

Es kam die überraschende Wende: Der neu berufene Direktor des Instituts für Physiologie Prof. Axel Brattström, schloß einen Arbeitsvertrag mit Dr. Roscher ab und stellte ihn im Institut für Physiologie unmittelbar ein mit der Zielstellung der Weiterführung des psychophysilogischen Labors nach dem Auszug des INH. Eine außerordentlich schwierige Situation für Dr. Roscher: Sollte er engagiert weiterarbeiten wie es der neu berufene Direktor erwartete oder mit gammeln?

Dr. Roscher wurde in sein ”Exil” ins Krematorium befördert – heute steht dort das DZNE (Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen der Helmholtz Gesellschaft) - und hat dort engagiert die B-Promotion (Habilitationsarbeit) geschrieben und gemeinsam mit dem Studenten, Herrn Thomas Gallus, das erste Multiprozessorsystem (MPS) zur Echtzeitanalyse des EEG aus CAMAC-Moduln aufgebaut.

Die B-Promotion wurde am 30. 9. 1989! fertiggestellt. Redmann fragte besorgt nach dem Ort der Einreichung!


Am 8. Dezember 1989 schlug der Institutsdirektor Prof. Axel Brattström den Einsatz von Dr. Roscher als Leiter des psychophysiologischen Labors vor, das bisher durch die Gäste aus dem INH betrieben wurde. Dieser Vorschlag löste im Institut einen Proteststurm hervor.

Zur Jahreswende 1989/90 erfolgte die Laborzerstörung durch einige Mitarbeiter und Verantwortlichen der Arbeitsgruppe Psychophysiologie, wie sie in den Gerichtsakten dokumentiert ist. Die MTA hat die durch sie betreuten Geräte, Elektroden usw. ordnungsgemäß übergeben. Sie hat jedoch der Laborzerstörung und den nachfolgenden Prozessen tatenlos zugeschaut.


Im Januar 1990 nach der Zerstörung des Labors erfolgte ein Besuch eines mir bekannten Professors aus der MAM, der als Physiker durchaus in der Lage war, die Zerstörung zu erkennen und zu werten (nachfolgend Prorektor für Forschung der Uni) im zerstörten Labor! Obwohl dieser Professor die Laborzerstörung fachlich werten konnte, erfolgte durch ihn keine Aussage. Heute muß eingeschätzt werden, daß er durch den damaligen Institutsdirektor Redmann geschickt wurde, um die Reaktion auf die Laborzerstörung zu ergründen.


Es erfolgte der Einspruch und die Forderung nach ordnungsgemäßer Übergabe eines funktionsfähigen Labors, wie es sehr vorsichtig im Schreiben des Institutsdirektors Prof. Axel Brattström an den Direktor des INH formuliert ist ( Anlage 3.1). Es lag zwar ein Übergabeprotokoll vor, es muß allerdings beachtet werden, daß alle genannten beteiligten Genossen der SED waren und sich gegenseitig deckten und Prof. Axel Brattström als Mediziner nur bedingt in der Lage war, die Funktionsfähigkeit der Geräte und des Gesamtsystems zu bewerten.


In Abstimmung zwischen den Institutsdirektoren wurde für Dr. Roscher der erste NSW-Arbeitsaufendhalt (März –Mai) an der Uni in Bochum realisiert. Auf Bitte der gastgebenden Institutsdirektorin erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Institutsdirektor Prof. Axel Brattström die Verlängerung des Arbeitsaufenthalt um drei Monate von Juli bis September 1990.


Im Frühjahr erfolgte die Einführung der ”gleitenden Arbeitszeit” vom neuen Institutsdirektor Redmann, der mehrheitlich (aber nicht demokratisch, da die Arbeitshaltung und ihre Kontrolle im Institut einen eindeutigen Verstoß gegen die Arbeitsordnung darstellte) zum neuen Institutsdirektor gewählt wurde. Das ganze Institut schaute auf Dr. Roscher:

Jetzt haben wir die Freiheit der Wissenschaft – und können sie missbrauchen!


Im Juni 1990 stellte der neue Institutsdirektor Redmann die Forderung nach der Teilnahme von Dr. Roscher an der Lehre. Gleichzeitig traf er die Aussage: Das Labor sei nicht zerstört. Es erfolgte durch Dr. Roscher die Anzeige der Laborzerstörung beim Rektor ( Anlage 3.2).


Mit dem erneuten Eintreffen in Bochum Anfang Juli änderte sich das Verhalten der dortigen Institutsdirektorin grundsätzlich und kehrte sich in das Gegenteil. Dr. Roscher bat den Betriebsrat der Ruhruniversität Bochum um Unterstützung. In einem Gespräch beim Kanzler der Uni erfolgte die Klärung der Probleme und die Festlegung der Fortsetzung des Arbeitsaufenthaltes in Bochum mit Weiterentwicklung der Verfahren zur Echtzeitanalyse des EEG und der ersten technischen Konzeption des Multiprozessorsystems auf der Grundlage moderner Technologien.


Bei der Rückkehr am 1.Oktober erfolgte die fristlose Kündigung durch den Personalchef. Er erklärte schlüssig, daß Dr. Roscher ein zweites Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Da die genannten Gründe für Dr. Roscher einsichtig waren, erfolgte sofort eine schriftliche Entschuldigung an den Rektor. Das Institut unter Leitung des neuen Institutsdirektors lehnte jedoch die Weiterarbeit ab. Die fristlose Kündigung wurde aufrecht erhalten.


Heute muß eingeschätzt werden, daß die fristlose Kündigung vorgeschoben und eine Reaktion auf die Anzeige der Laborzerstörung war. (Es kann nicht eingeschätzt werden, ob der Rektor, der mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst in der SED war oder der Personalrat diese Entscheidung getroffen hat). Die Klage dagegen ergab bereits in der Vorverhandlung nach deutlichen Erläuterungen des Richters, daß die Kündigung durch die Uni zurückgenommen wurde.

Die Darstellung dieses gesamten Vorganges erfolgte auf Anforderung des Personalrates, ist vom 6. 1. 1991 und als Anlage 4.1 angefügt.


In Anlage 5.1 ist das Schreiben vom 2. März 1991 angefügt, das in einem persönlichen Gespräch an den damaligen Minister für Justitz übergeben wurde. Die Hoffnung, daß dadurch eine Klärung herbeigeführt würde, erfüllte sich in schlimmster aber typischer Weise nicht:

Das Schreiben wurde zuständigkeitshalber an das Wissenschaftsministerium weitergeleitet. Da offensichtlich keine Aktivitätskontrolle erfolgte, verschwand es im Schreibtisch eines Verantwortlichen, der die Hintergründe als ehemaliger Wissenschaftler der Medizinischen Akademie genau kannte. Erst die Intervention ( Anlage 5.2) erbrachte die ”Antwort” ( Anlage 5.3). Die nachfolgende Reaktion ( Anlage 5.4) wurde nicht beantwortet.


Nach der fristlosen Kündigung hat sich Dr. Roscher darum bemüht, eine eigene Firma aufzubauen. Bewerbungen bei anderen Einrichtungen und Unternehmen (ca. 100) waren unter den gegebenen Bedingungen erfolglos. Auch eine Bewerbung als Leiter des Rechenzentrums der Magdeburger Universität, für die Dr. Roscher gute Voraussetzungen einbringen konnte, wurde abgelehnt. Sicher wäre die Einordnung in dieser Weise eine vernünftige und konstruktive Lösung gewesen.

Bei der Firmengründung orientierte Dr. Roscher auf eine Förderung als technologieorientierte Unternehmensgründung. Da gegen das Unternehmenskonzept auch ein negatives Gutachten vorlag, war es ein harter Kampf, um diese Förderung zu erreichen. Das wurde nur möglich durch die Unterstützung der FUB. Die Förderung wurde ab 1993 wirksam.

Seit Sommer 1991 hatte Dr. Roscher im IGZ Magdeburg Räume bekommen und die Firma als ICS Dr. G. Roscher in den dortigen Räumen aufgebaut. Es lag ein ordnungsgemäßer Mietvertrag vor und die Miete wurde bezahlt. Da der Leiter des IGZ, ein langjähriger Bekannter und ehemaliger Studienkollege war, konnte sein loyales Verhalten einkalkuliert werden, obwohl dieser als ehemaliger Direktor für Forschung die Universität verlassen mußte.

Mit der wirksamen Unterstützung durch die Bundesregierung konnte sowohl die Produktentwicklung als auch die Zahl der Mitarbeiter ausgebaut werden. Mit dem Ausbau des IGZ in Barleben und der naiven Annahme, daß die Entwicklung jetzt unterstützt wurde, hat Dr. Roscher in Abstimmung mit dem Geschäftsführer des IGZ auf einen Umzug und einen weiteren Ausbau der Firma orientiert. Hinzu kam, daß der Rektor am 5. September 1992 persönlich in der Firma war und eine konstruktive Zusammenarbeit vereinbart wurde.

Diese Zusammenarbeit und ihre Effekte für die Firma ICS wird deutlich an der einzigen Ausnahme, der Zusammenarbeit mit dem akademischen Auslandsamt. Aus ihr ging sowohl ein positiv und ein negativ beurteilter EU-Projektantrag, der Einsatz von drei Auslandspraktikanten und eine Publikation hervor. Die Publikation wurde als Anlage P1 angelegt und ist eine Kurzdarstellung des ”gesellschaftswissenschaftlichen” Teiles der B-Promotion (Habilitationsarbeit), die während des Exils im ”Krematorium” in der Zeit von 1988 bis zum 30. 9. 1989 erarbeitet wurde. Der Rektor wurde auch um Unterstützung bei der Neueinreichung der Dissertation gebeten.


Mit dieser Arbeit hat es eine besondere Bewandtnis:


Da Dr. Roscher bewußt war, daß die Chefs Einfluß auf die Verteidigung nehmen würden, wurde sie in Dresden eingereicht. Mit der dortigen Universität wurde von 1975 bis 1982 erfolgreich die wissenschaftliche Arbeit zur Rechnergestützten Technischen Vorbereitung RTV durchgeführt. In dem erforderlichen gesellschaftswissenschaftlichen Teil ist die Rolle der Information dargestellt. Die Philosophen der Magdeburger Universität standen diesen Gedanken in den achtziger Jahren nicht gerade aufgeschlossen gegenüber. Auch aus diesem Grund wurde in Dresden eine offener Atmosphäre erwartet. Es mußte jedoch festgestellt werden, daß der zuständige Direktor des Informatikzentrums dem Antrag nicht aufgeschlossen gegenüber stand. Es bedurfte im Dezember 1989 des Einsatzes und der Unterstützung meiner Kollegen aus Dresden, um die Verteidigung der Arbeit vor der Fakultät für Elektrotechnik zu erreichen. Der Direktor des Informatikzentrums wurde nachfolgend abgelöst. Der Dekan der Fakultät hat mir mitgeteilt, daß die Arbeit nicht angenommen würde. Auch er wurde nachfolgend abgelöst. Auf den daraufhin erfolgten Einspruch beim Ministerpräsidenten von Sachsen rief ein weiterer Professor an und stellte sich vor als neuer, demokratisch gewählter Dekan. Auch seine Prüfung der Dissertation ergab eine Nichtannahme. Auch er wurde abgelöst.

Dieser Vorgang erfordert eine nachfolgende Aufarbeitung, zumal die Inhalte der B-Promotion auch heute, nach dieser langen Zeit, noch immer innovativ (Innovation) sind.

Eine Unterstützung durch den Rektor in Magdeburg erfolgte nicht. In seinen verspätet eingehenden Hinweisen brachte er zum Ausdruck, die Arbeit zu überarbeiten (Motto: Wir lassen den Roscher rennen und dann nur unser Bein stehen).


Das Schreiben vom 23. Oktober 1992 ( Anlage 6.1) zeigt jedoch die tatsächliche Problematik, die noch immer falsch eingeschätzt wurde:

Dr. Roscher hatte in den Forschungsantrag von der Uni Magdeburg für das Multiprozessorsystem die Arbeiten zur Echtzeitanalyse des EEG mit eingebracht und selbst ein Angebot für ein derartiges System unterbreitet ( Anlage 6.2), daß nach jetziger Kenntnis wesentlich preiswerter war als das Parsytec GC. Als der Rechner gekauft und das Projekt gestartet wurde, kam die Information durch die Tagespresse ( Anlage 6.3). Das Schreiben an den Rektor wurde mit dem lakonischen Hinweis auf die Freiheit der Wissenschaft und des Wissenschaftlers beantwortet. Dr. Roscher war in seiner Naivität noch immer nicht bewußt, daß diese Verhaltensweise Strategie war.


Sie wurde mit dem Umzug in das neue Gebäude des IGZ deutlich:

Obwohl das Gebäude Anfang Dezember 1993 fast fertiggestellt war, verzögerte sich die Fertigstellung aus auch heute noch unverständlichen Gründen. Da die Entwicklung interessiert verfolgt wurde, konnte dafür keine Erklärung gefunden werden. Der erst Ende Dezember/Januar 1994 zugesagte Fertigstellungstermin verzögerte sich. In dieser Phase hat der Leiter des IGZ verstärkt versucht, ICS und die bei der Verzögerung entstehenden Probleme zu nutzen, um die Bauausführung zu beeinflussen. Der endgültige Fertigstellungstermin wurde mit dem 1. März benannt. Dr. Roscher mußte die Einstellung der neuen Mitarbeiter von Januar auf den 1, März verschieben und hat den Umzugstermin festgelegt. Obwohl bei der Fertigstellung durch die Bauausführung und den Bauherren viele Kompromisse von Dr. Roscher gefordert wurden, wurde der Termin nicht eingehalten. Die Möbel und Techniken der Firma ICS mußten in einem unbewachten Raum abgestellt werden, in dem auch Bauschutt und andere Dinge der Bautätigkeit lagen. Da zur gleichen Zeit eine langfristig geplante Messe in Leipzig besucht werden mußte, wurde die Firma durch diese chaotischen Prozesse um Monate zurückgeworfen.

Hinzu kam, daß kurze Zeit nach dem Einzug in die Firma eingebrochen wurde und der Entwicklungs-PC für die Elektronikentwicklung entwendet wurde. Es wurde gegen Dr. Roscher der Vorwurf erhoben, eine Außentür nicht richtig zugeklinkt zu haben. Die Stelle des Einbruchs wurde nur durch Zufall gefunden, da die Einbrecher die Tür zum Außengang von innen öffnen konnten. Nur durch einen aufmerksamen Kollegen wurde entdeckt, daß eine Fensterscheibe von außen herausgeschraubt und anschließend wieder eingesetzt worden war. Nun wurde ein Problem sichtbar, das auch nachfolgend mit dem verantwortlichen Architekten besprochen wurde:

Das ganze Gebäude ist von außen verschraubt! Jede Tür und jedes Fenster in einem normalen Haus ist ausschließlich von innen verschraubt. Jeder Eingeweihte – und davon gibt es aufgrund der Größe der Baustelle des IGZ mit Sicherheit unübersehbar viele – weiß, wie man ungesehen und ungehört an jeder Stelle in das Gebäude eindringen kann. Dem kommt entgegen, daß man auch über die Außentreppen und Gänge an jede beliebige Stelle des Gebäudes gelangen kann. Nach jetziger Kenntnis ist dieser Zustand noch nicht behoben worden.

Diese Prozesse warfen ICS um ca. 2 Monate zurück und kosteten ICS ca. 200.000 DM. Insgesamt wurde dadurch die Entwicklung, Fertigstellung und Markteinführung in entscheidendem Maße negativ beeinflußt. Dieser Schaden läßt sich nicht quantifizieren.

Die geschilderten Prozesse führten dazu, daß ICS den angebotenen Mietvertrag nicht unterschreiben konnte.

Der Beklagte informierte den Leiter des IGZ, daß eine Miete von 1000,- DM monatlich bezahlt werde. Diese Mietzahlung wurde dauerhaft geleistet und ist durch das IGZ nach jetziger Kenntnis auch angenommen worden.


Ein weiteres Problem kam hinzu: Der Ausbau des geplanten Labors von ICS in der Firma verzögerte sich. Wesentliche Teile fehlten. Eine gegenüber elektromagnetischen Wellen dichte Scheibe fehlt noch immer. An dieser Stelle wurde Dr. Roscher wach. Hier konnten einschlägige Erfahrungen eingebracht werden. Es wurde klar, daß die – erst vorsichtig sichtbare - Behinderung durch die Uni und weiterer, mit ihr verbundenen Personen und Einrichtungen als Strategie betrieben wird. Sie lautete: Roscher kriegt keinen Auftrag und wir versuchen, das Geld aus seiner Firma zu ziehen und treiben ihn in den Bankrott.

Eine Information eines Geschäftspartners aus Braunschweig bestätigte diese Strategie. Ein Mitarbeiter des Fraunhoferinstitutes hat in Braunschweig ein Softwarepaket gekauft. Auf den Hinweis, daß er das auch in Magdeburg bei ICS kaufen kann und die Betreuung gleich vor Ort hätte, kam die Antwort: „Ich bin durch meine Leitung angewiesen worden, keine Geschäfte mit ICS zu tätigen.“

In diesem Fraunhoferinstitut arbeiteten viele ehemalige Angehörige der Universität, die die Universität wegen „Systemnähe“ verlassen mußten. Was haben diese ”Wissenschaftler” für Lehren aus ihrer Vergangenheit gezogen. Unter anderem wurde durch einen ehemaligen Bekannten aus der Uni, der jetzt in dem Fraunhofer-Institut arbeitete (Fraunhofer/Rapid Prototyping) ICS ein Angebot für die Entwicklung und die Fertigung eines Gehäuses unterbreitet, das ICS auf dem freien Markt für ein Zehntel des Preises bekommt. Als die Förderung für das Projekt Rapid Prototyping bewilligt wurde, hat Dr. Roscher vom ehemaligen Bekannten nur noch einmal gehört: Er hat ein negatives Gutachten zu unserem Projekt: Entwicklung psychologischer Test … abgegeben.


Wie das Beispiel Uni-IFAK-SensoTech zeigt, funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Anwendungsforschung und Unternehmen. Es setzt jedoch voraus, daß die Verantwortlichen (Professoren) einer gemeinsamen Partei angehörten. Mit Sicherheit ist eine solche Firma und ein solches Institut auch in der Lage, die Miete zu zahlen. Das Gesprächsprotokoll ( Anlage 7.1) mit dem Leiter des IfAK zeigt, daß diese Verantwortlichen keine Möglichkeit für eine Zusammenarbeit sehen.

Auch der avisierte Nachfolger in unseren Räumen mußte aus Dr. Roscher unbekannten Gründen die Uni verlassen (Vermutung). Er wurde mittlerweile zum Prof. nach Köthen berufen und nach eigenen Aussagen läuft seine Firma jetzt gut.

Dieser Vorgang zeigt ein Problem auch sehr deutlich:

Während die ehemaligen Genossen der SED sich untereinander kennen und über ihre, ihnen bekannte Organisation (z. B. die damaligen Parteisekretäre) jederzeit den Status einer Person genau erfragen können und sich gegenseitig protegieren, stehen unbefangene Bürger diesen Prozessen oft hilflos gegenüber. Bereits Untätigkeit der ehemaligen Genossen reicht aus, um ganze Entwicklungsstrategien zu unterminieren. Die Verantwortlichen im Land - also auch die, die jetzt die Initiative Zivilcourage starten - schauen zu und schlagen sich auf die Seite der Sieger. Das Magdeburger Modell hat eine lange Tradition, die bereits auf die Wende zurückreicht. Die politische Wertung dieser Prozesse und der Beteiligten, insbesondere der Behinderung als Strategie, bedarf einer politische Klärung und muß an anderer Stelle erfolgen.


ICS hatte frühzeitig eine Konzeption für eine Elektronikentwicklung und Fertigung für seine Medizintechnik entwickelt und diese dem IGZ, der Uni, dem IfAK, dem Fraunhofer-Institut in Magdeburg und der Firma SensoTec übermittelt. Auf Nachfragen bekam ICS keine Antwort. Lediglich der Leiter des IGZ sagte in einem Gespräch, ICS müsse die Konzeption nochmals überarbeiten ( Motto rennen … s. o.). Der Aufbau einer auf die Medizintechnik orientierte leistungsfähige Elektronikentwicklung und Fertigung bis hin zur Zertifizierung im Territorium würde nicht nur einen Innovationsschub bringen sondern auch den Schutz der Ergebnisse von Dr. Roscher verbessern. Der Schutz durch das Verfahrenspatent reicht nicht aus, zumal er aus damaligen Kostengründen nur auf Deutschland beschränkt werden mußte.


Die Strategie der Behinderung wurde Dr. Roscher anläßlich des 10. Kongreß ”Psychologie in der Medizin” im Mai 1994 weiter verdeutlicht: Die Information über die Tagung hatte Dr. Roscher vom ehemaligen Parteisekretär des INH erhalten, der bereits 1987 die Klärung des Verhaltens der ehemaligen Genossen der Arbeitsgruppe Psychophysiologie zugesagt hatte und der noch immer im INH tätig ist. Da die Zeit für eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Tagung bereits verstrichen war, ist Dr. Roscher selbst zum zuständigen Leiter der Tagungsorganisation gefahren und hat ICS als Aussteller und einen Vortrag angemeldet ( Anlage 8.1). Erfreulich war, daß mit Schreiben vom 26. 4. 1994 das Tagungsprogramm durch den Verantwortlichen der Tagung übermittelt wurde (Anl. 8.2). ICS war sowohl als Aussteller als auch als Vortrag an exponierter Stelle aufgenommen worden. Sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Normalerweise müßten die Wissenschaftler der Uni über die erfolgreiche Anwendung der Technologien von ICS berichten. Dr. Roscher freute sich besonders auf diese Tagung, da er sowohl Kollegen zu treffen hoffte, die er während des Aufenthalts im Institut für Medizinische Psychologie in Bochum kennengelernt hatte, als auch über Geschäftskontakte und Aufträge. ICS hatte einen eigenen neuen Messestand gekauft, um die Werbung für das Produkt BrainScope und für die Leistungsangebote zu verstärken. Immerhin lief die TOU-Förderung Ende 1994 aus und es sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht nur Marktfähigkeit, sondern auch eine finanziell sichere und selbständige Position erreicht werden. Dabei hatte ICS auch die Hoffnung, daß mit den neu berufenen Professoren eine neue Haltung auch zur Arbeit von ICS Einzug hält.

Betroffen war Dr. Roscher, als das Fax am 16. Mai kam ( Anlage 8.3) . Es war sofort klar, daß der genannte Grund vorgeschoben war. Bisher wurde immer von der Tagungsorganisation eine Rechnung oder ein vergleichbarer Beleg übermittelt und der Betrag nachfolgend überwiesen. Von einer Spende und ihrer freiwilligen Überweisung war ICS nichts bekannt. Auch der Verfahrensweg ist völlig neu und unüblich. Offensichtlich hatte jemand das Tagungsprogramm erhalten und gegen die Teilnahme von ICS interveniert. Der Einspruch ( Anlage 8.4, 8.5) ergab, daß der Verantwortliche ”von ganz oben” angewiesen sei. Die weitere Intervention hatte das Schreiben vom 17. 5. ( Anlage 8.6) und das Hausverbot vom 18. 5. 1994 ( Anlage 8.7) zur Folge. Hier stellen sich die Fragen:

- Warum tritt der oder die Handelnden nicht offen auf? Sie verhalten sich wie der ehemalige Vorgesetzte aus der Physiologie, der immer verdeckt handelt.

- Wer ist das ”ganz oben”?

- Was ist mit der Freiheit und Verantwortung des Wissenschaftlers und Institutsdirektors Sabel?


Dr. Roscher wurde klar, daß diese Kräfte noch immer und mit aller Macht sabotierten. Es wurde auch klar, daß die Firma und ihre Entwicklung in extremer Weise gefährdet war. Es mußten Maßnahmen einleitet werden, die den entstehenden Schaden abwenden, folglich das finanzielle Risiko minimierten. Die Entscheidungen sind nachvollziehbar und betrafen und betreffen auch die Miete des IGZ, deren eine Gesellschafterin zweifelsfrei die Uni ist.


Trotz außerordentlicher Bemühungen und trotz erfolgreicher Installation und Anwendung des BrainScope in der FUB ( Anlage 9.1) sowie der internationalen Vorstellung anläßlich der durch die FUB durchgeführten Tagung und des Verkaufs des ersten Gerätes, wurde an mehreren Erscheinungen deutlich, daß der Markteintritt mit aller Macht verhindert wurde. Besonders deutlich wurde das anläßlich der Interhospital 1995 und der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychophysiologie in Jena, in der eine große Gruppe des INH und ICS nicht bekannter Teilnehmer verdeckte Äußerungen über unsere Entwicklung machten.


Das Gutachten vom 26. 4. 1991 ( Anlage 9.2) zeigt die aufgrund dieser Prozesse eingetretenen Zeitverzögerungen (time to marked).


Anläßlich der Interhospital 1995 in Hannover lernten wir unter anderem einen Arzt aus dem Krankenhaus Haldensleben kennen. Er kam an unseren Stand und war überrascht, eine Firma aus dem Territorium zu sehen, deren Leistungsangebot für ihn beeindruckend war. Er suchte ein EEG-Gerät und wollte sich nach der Interhospital bei uns melden. Wir haben sofort nach der Interhospital versucht, Kontakt aufzunehmen. Es ist uns trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen.


Im Laufe des ersten Halbjahres 1995 mußten alle bis auf drei Mitarbeiter von ICS entlassen werden. Wir wollten zumindest mit diesem Stamm die Entwicklung halten. Dr. Roscher bemühte sich um die Realisierung der Phase III der TOU, um ca. 1.000.000,- DM zinsgünstiger Kredite für den Markteintritt und den Aufbau der Fertigung. Mitte Juli erhielt Dr. Roscher das Antwortschreiben vom Ministerium für Wissenschaft auf die Behinderung ( .. kein Handlungsrahmen...). Nach eintägiger, gründlicher Überlegung wurden auch die letzten drei Mitarbeiter zum 31. August 1995 entlassen. Es muß ihnen hoch angerechnet werden, daß sie bis zum 9. September, bis unmittelbar vor Beginn ihrer neuen Tätigkeit darum gekämpft haben, Dr. Roscher in ihre Entwicklungen einzuweisen, diese zu dokumentieren und in qualifizierter Form zu übergeben.

Alle drei haben außerhalb Sachsen-Anhalts eine neue Stelle angetreten.


Der Artikel in der Volksstimme ( Anlage 10.1), in dem die Probleme sehr vorsichtig angedeutet wurden, blieb ohne wirksame Resonanz. Die Verantwortlichen schauen zu und das Behindern geht verstärkt weiter.


Die beantragten Kredite von der Sparkasse Magdeburg (Impuls 2000!!!) wurden trotz Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium nicht gewährt. Die Bilanzen von ICS waren zu schlecht und die Behinderung darin unmittelbar sichtbar. Ende des Jahres informierte uns unsere Wirtschaftsberatung, daß die Firma Ende September zahlungsunfähig gewesen wäre. Heute können wir uns über diese Entscheidung des Kreditgebers sogar freuen: Wir hätten weitergearbeitet, als seriöser Geschäftsmann gewirkt und jetzt 1 Mio. DM Schulden mehr, denn es ist ganz sicher, daß wir diese Behinderung ”von ganz oben” auch damit nicht gelöst hätten. Es ist anders gekommen. Allerdings wurde die Entscheidung, die Miete im IGZ auf 1000,- DM zu setzen, bestätigt. Nur so war es möglich, den durch die Uni Magdeburg verursachten Schaden zu begrenzen.


Dr. Roscher hatte alle Ausgaben einschließlich des Gehalts auf 0 gesetzt, den übergebenen und angearbeiteten Auftrag realisiert und Eigenkapital zugeführt. So ist es gelungen, nicht nur die Firma zu erhalten sondern auch finanziell zu stabilisieren.


Monatliche Ausgaben ICS ab September 1995:

- 1000,- DM Miete,

- 400,- DM Versicherung,

- 250,- DM Telefonkosten und sonstige Ausgaben.

- Weiterführung aller Entwicklungen und Aktivitäten mit höchster Intensität zum Nulltarif!


Es ist ersichtlich und nachweisbar, daß die Miete den größten Betrag ausmacht und ständig gezahlt wurde.


Dr. Roscher hatte als Nachbearbeitung der Interhospital u. a. aus Jülich angeschrieben und um die Vorstellung unserer Lösung gebeten. Mitte September wurden wir eingeladen. Trotz der vielen Probleme ist es gelungen, diese Vorstellung vorzubereiten und wahrzunehmen.

Dr. Roscher wurde behandelt wie ein Geisteskranker, freundlich - aber nicht ganz erst zu nehmen. Die Probleme werden aus der Korrespondenz mit Prof. Pöppel, Mitglied des Vorstands der Forschungszentrum GmbH Jülich deutlich: Das Schreiben ist in Anlage 11.1 wiedergegeben. Die erste durch ICS initiierte Entwicklung erfolgte im Institut für Physiologie und ist in der Promotion B vom 30. 9. 1989 aber auch den Arbeiten des Studenten Thomas Gallus zum Thema ”Entwicklung eines Multiprozessorsystems zur Echtzeitanalyse biologischer Parameter, speziell des EEG, und seine Anwendung für psychophysiologische Untersuchungen” vom 8. Juli 1990 dokumentiert. Dieses erste Funktionsmodell auf der Grundlage von CAMAC und U880 wurden mit dem Rausschmiß und der Laborzerstörung ebenfalls mit abgeräumt. Heute stehen mit der Entwicklung des BrainScope und HeartScope moderne Multiprozessorsysteme von ICS zur Verfügung. Die Antwort (Anlage 11.2) kam kurzfristig. Dr. Roscher informierte ihn über den Besuch in seiner Einrichtung. Die Antwort steht aus.

Wer aber hat dem Professor berichtet?

Solange im Territorium nicht Klarheit geschaffen wird, hat ICS mit seien innovativen Produkten keine Marktchancen. Die Behinderung wirkt nicht nur im Territorium sondern auch darüber hinaus.


Im Januar 1996 erhielt Dr. Roscher einen Brief von der Rechtsabteilung der Uni. Sie forderte Dr. Roscher darin auf, die unwahren Behauptungen zu unterlassen und drohte mit Klage. Wenn Dr. Roscher allerdings widerrufe, würde man ICS behandeln, wie eine ganz normale Firma.

Nun ist die Aussage des Rechtsanwalts von Dr. Roscher nach einem Gespräch mit dem Personaldezernent im Zeitraum 1992-94 noch bekannt, in dem dieser sagte, daß er gern bereit sei zu bestätigen, daß er und die Leitung der Einrichtung ICS nicht behindert oder negative Aussagen treffen würde. Er könne jedoch den freien Wissenschaftler nicht daran hindern, seine freie wissenschaftliche Meinung zu äußern.

Würde Dr. Roscher das Angebot der Rechtsabteilung der Uni annehmen, könnte er sich nicht einmal gegen diese Aussagen wehren.


Als Antwort hat Dr. Roscher den Rektor nach seiner Rede anläßlich des 1. Magdeburger Wirtschaftsforum öffentlich auf die Probleme hingewiesen, die die Universität ICS bereitet und das Kooperationsangebot übergeben (das ICS seit 1994 unterschiedlichen Einrichtungen, so auch der Uni Magdeburg wiederholt unterbreitete). Die Probleme können nur im Vorwärtsschreiten, in konstruktiver Zusammenarbeit gelöst werden.

Bis heute kam keine Antwort auf dieses und die anderen Angebote. Allerdings wird ICS zu derartigen Veranstaltungen nicht mehr eingeladen.


Unabhängig davon gelingt es immer wieder, engagierte Mitarbeiter der Universität zu gemeinsamen Projekten zu initiieren. So unter anderem auch mit Dr. Esperer von der Uni-Klinik für Kardiologie, die unter der Leitung von Prof. Klein steht, der zur damaligen Zeit gleichzeitig Dekan der Medizinischen Fakultät war.

Ein Kardiologe der Uni Magdeburg war von der Lösung zur Echtzeitanalyse und Erkennung des EKG angetan und wir haben gemeinsam und sehr kurzfristig einen Projektvorschlag erarbeitet. Die letzte Nachfrage wurde durch den Kardiologen sehr unwirsch beantwortet. Er warnte ICS, bei dem jetzt laufenden BmB+F-Projekt seinen Lösungsansatz zu verwenden. Offensichtlich war der Projektvorschlag ”ganz oben” angekommen. Mit einer solchen Arbeit würde nicht nur die Behinderung aufgehoben und ein Multiprozessorsystem im Wert von 250.000 DM in der Uni installiert, sondern auch der Nachweis der Sinnlosigkeit der betriebsbedingten Kündigung erbracht. In diesem Projekt sollten Stellen für einen Informatiker und einen Physiker geschaffen werden. Ein solches Projekt kann und darf nicht genehmigt werden!


Gleichzeitig gab der Kardiologe der Uni Magdeburg in der Anfangsphase der Projekterarbeitung den Hinweis, er kenne jemanden in der Uni, der an derartigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Hirnforschung Interesse hätte und im Rahmen eines umfangreichen Projektes (ca. 4 Mio. DM) den Einsatz eines Ganzkopf-Magnetenzephalografen vorbereitet. Da keine weiteren Informationen vorlagen und keine weiteren zu bekommen waren, wurde durch Dr. Roscher versucht, den entsprechenden Verantwortlichen vom Institut für Neurophysiologie anzurufen. Dieser hat etwa die Qualifikation von Dr. Roscher (betriebsbedingte Kündigung) und kam aus Hannover. Er ist gleichzeitig Vorsitzender der technischen Kommission der Deutschen EEG-Gesellschaft. Im Institut kannte man das Projekt. Es war jedoch ca. 4 Wochen keine aussagefähige Person zu finden und es wurde immer auf diesen Verantwortlichen verwiesen. Als dieser Verantwortliche endlich telefonisch angetroffen, wußte er sofort mit wem er sprach. Dr. Roscher bot ihm die Kooperation an und versuchte zu erläutern, wie sinnvoll es ist, gemeinsam mit dem Hersteller des Gerätes zusammenzuarbeiten, ein Multiprozessorsystem zu integrieren und damit den Markteintritt zu erreichen. Er lehnte ab und sagte, sie würden die ”tatsächlichen” Quellen suchen. Er kennt folglich die virtuellen Quellen und die Aussagen zur Scharlatanerie. Natürlich ist diese Information deutschlandweit verteilt.


Nach der jetzigen Kenntnis, hatte das IGZ die Mietbedingungen mit 1000 DM akzeptiert. So gab es eine Nachfrage vom IGZ, als die Überweisung der Miete durch ICS nicht termingerecht erfolgte, als wir 1996 in Utrecht zu einer internationalen Tagung waren und das Verfahren und das BrainScope vorstellten.

Um so mehr war Dr. Roscher verwundert, als durch das IGZ mit Schreiben vom 18. 12. 1996 ( Anlage 12.1) die Forderung gestellt wurde.

Dr. Roscher hat sich verstärkt darum bemüht, die Behinderung, insbesondere durch die Uni, die gleichzeitig Gesellschafter des IGZ ist, zu klären. Anfangs über den Leiter des IGZ, was nicht gelang ( Anlage 12.2, 12.3, 12.4, 12.5).

Aus diesem Grund wurden die Verantwortlichen (Wirtschafts- und Kultusminister) und Gesellschafter des IGZ in die Firma ICS eingeladen. Bis auf den Verantwortlichen vom TPO, einen Redakteur von der Volksstimme und den Leiter des IGZ ist niemand erschienen. Der nochmaligen Einladung wurde das Schreiben an die SPD vom 1. 11. 1996 angelegt. Der Einladung ist lediglich der Leiter des IGZ gefolgt.


Nach der neuerlichen Forderung des IGZ und der Kündigung der Räume wurde mit einem Schreiben an das IGZ die Miete begründet auf symbolisch 1,- DM festgelegt ( Anlage 12.7). Der vollständige Wortlaut der selbst erklärten Verantwortung des IGZ lautet:

”Innovative Ideen aufspüren, sie auf Tragfähigkeit prüfen und unternehmerisch umsetzen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Zentrumsmanagements und sind eine realistische und wirkungsvolle Hilfe für technologieorientierte Unternehmensgründer.

Die enge Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft gelingt durch die gemeinsame Kooperation von Existenzgründern, forschungs- und entwicklungsorientierten Technologieunternehmen und industrienahen Forschungseinrichtungen. Dazu zählt auch die zielorientierte Herstellung von Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen gewerblichen Unternehmen der Region.”


Der Beklagte war (und ist) so naiv zu glauben, daß Innovation und kleine, innovative Unternehmen in unserem Land ebenso gefördert werden wie die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in neue Produkte. ICS wartet darauf und legt die neuesten Ergebnisse der Arbeit von ICS als Anlage P3 und P4 an.


Die Lösung zur Echtzeitanalyse des EKG wurde von der FUB übermittelt, der ICS und allen Gesellschaftern von ICS die Bezahlung des installierten und erprobten BrainScope mehrfach zugesichert hat. Brief und Rechnung ist in Anlage 13.1 und 13.2 ersichtlich. Der Preis des BrainScope ist gegenüber dem Angebot erhöht. Das hat die folgenden Ursachen:


Der Leiter der Psychophysiologie der FUB besuchte Dr. Roscher im Dezember 1995 im IGZ, nachdem er einen anderen Termin in Magdeburg wahrgenommen hatte. Dr. Roscher erläuterte ihm den Lösungsansatz von der Echtzeitanalyse des EKG. Das EKG hat gegenüber dem EEG den Vorteil, daß

- der Zusammenhang zwischen Ausprägung des Signals und Funktion des Herzens weitgehend erforscht und bekannt ist und

- die rhythmisiert eine automatische Erkennung ermöglicht.

Dr. Roscher erklärte ihm, daß sich der Preis für das BrainScope auf 250.000,- DM erhöht, wenn diese Lösung, die 1994 gemeinsam mit den jungen Mitarbeitern begonnen wurde, gelingt. Die Lösung ist fertig und es wurde Rechnung gelegt. Es stellt sich wiederum die naive Frage, was das Wort eines Wissenschaftlers und Institutsdirektors wert ist.


Kosten aufgrund ”schlechter Leitungstätigkeit”:


1. Zerstörtes Labor im Institut für Physiologie: 500 –1.000 TDM

2. Entgangener Auftrag MPS für Prof. Tobiska 690 TDM

3. Geschätzter Schaden beim Umzug 200 TDM

4. EEG-System Klinik Ottersleben 100 - 250 TDM

5. EEG-System Haldensleben 100 - 250 TDM

6. EEG-System FUB 250 TDM

7. Nicht marktfähige TOU 1.000 TDM


Die insgesamt in die Erzeugnisentwicklung BrainScope, HeartScope und PhysioCord investierten finanziellen Mittel belaufen sich mittlerweile auf über 2 Mio. DM.

Es steht die Frage, ob diese (zum großen Teil auch durch Förderung des Bundes eingesetzten Mittel) zu marktfähigen Produkten umgesetzt und die damit möglichen Arbeitsplätze geschaffen werden oder ob die Behinderung fortgesetzt wird.




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